Eingangstest Studium

2010/03/09 | Autor: Studi | Veröffentlicht in Bildung & Schule

Im Zuge der Bildungsreformen der letzten Jahre wurden auch die Aufnahmekriterien der Universitäten und Fachhochschulen immer weiter organisiert. Während früher der Zugang zum Studiengang meistens über Notendurchschnitt und anrechenbare Wartesemester erfolgt, erhielten die Hochschulen inzwischen die Hoheit, in eigener Zuständigkeit und nach frei definierbaren Kriterien die Bewerber auszuwählen. In den meisten Fällen heißt das Zauberwort inzwischen „Eingangstest Studium“.

Auch wenn das System meist überall in Grundzügen das selbe ist, unterscheidet es sich im Detail meistens enorm. Grundsätzlich wird anhand der Vorbildung (Abschlussart und Notendurchschnitt) eine Vorauswahl getroffen und dann in Form eines Eingangstest festgestellt, welcher Bewerber sich am ehesten für den jeweiligen Studiengang eignet.

Doch wozu wurden diese Hürden entwickelt? So manchem käme der Gedanke, dass hierdurch das Grundrecht der freien Berufswahl verletzt würde. Im Grunde ist jedoch die Entwicklung dieser Zugangskriterien einem anderen Aspekt geschuldet. In der Vergangenheit war es Gang und Gebe, dass Studenten während des Studiums die Wahl ihrer Fächer änderten. Dies konnte sowohl in der Überforderung und schlechten Ergebnissen begründet sein, oder aber daran liegen, dass sich erst während des Studiums herausstellte, dass die Inhalte nicht dem entsprachen, was sich der Student ursprünglich darunter vorgestellt hat.

Dem soll nun dadurch vorgebeugt werden, dass zum Einen die Studieninformation im Vorfeld intensiviert wurde (um genaue Inhalte und spätere Perspektiven zu vermitteln), zum Anderen soll der Eingangstest ermöglichen, die geeignetsten Studenten zu finden und hierdurch die Durchfallquote zu vermindern. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Qualität von Studiengängen.

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