Wohnbürgschaft
Wirft man den Verbrauchern die Begriff Bürgschaft – Wohnbürgschaft “vor die Füße” als Begriffe, so muss dieser erst einmal scharf nachdenken, denn was eine Bürgschaft ist wissen die meisten. Erfahrung damit sammeln konnten sie vielleicht – hoffentlich nicht im negativen Sinne – schon in der Hinsicht, dass diese vielleicht bei der Aufnahme von einem Kredit gefordert wurde. Was aber eine Wohnbürgschaft ist, ist vielen Verbrauchern doch ein wenig neu. Die Unterschiede von Bürgschaft – Wohnbürgschaft sind allerdings gravierend. Und zwar ist die Wohnbürgschaft eigentlich nichts anderes, als ein Ersatz bzw. die Alternative zur Mietkaution, die bei Einzug an den Vermieter gezahlt werden muss von einem Mieter. Diese beträgt meist ein, zwei oder höchstens drei Monatsmieten. Ein weiterer Unterschied von Bürgschaft – Wohnbürgschaft ist, dass die Bürgschaft nur dann zum Tragen kommt, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist seinen Verpflichtungen (dem Bezahlen der monatlichen Raten) nachzukommen. In diesem Fall wird der Bürge in die Pflicht genommen den Betrag auszugleichen und dafür zu sorgen, dass der Kreditgeber (meist die Bank) ihr Recht bzw. ihr Geld bekommt. Die Wohnbürgschaft indes tritt nur ein, wenn der Mieter an der Mietsache einen Schaden verursacht, den er nach bzw. bei Auszug aus Haus oder Wohnung reparieren lassen muss.
Autor: sthomacher
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